Ehrenordung Jägerchorps 2

Ehrenordnung des Neusser Jägerkorps vom 1. Februar 2017 1
Neusser Jägerkorps von 1823
www.neusser-jaegerkorps.de
Ehrenordnung
In dieser Ehrenordnung werden alle Ehrungen und Auszeichnungen, welche durch das
Neusser Jägerkorps von 1823 verliehen werden, geregelt.
Nachfolgende Ehrungen und Ehrenauszeichnungen stehen zur Verfügung:
1. Silberne Korpsnadel
2. Goldene Korpsnadel
3. Ehrenzeichen des Korps
4. Silberne Hönes-Medaille mit Kette
5. Goldene Hönes-Medaille mit Kette
6. Ehrenmitgliedschaft
Grundsatz für die Vergabe von Nadeln:
Langjährige Mitglieder oder Personen, die sich um das Schützenfest, insbesondere um das Neusser Jägerkorps von 1823 verdient gemacht haben, werden bei Erfüllung der Voraussetzung mit der entsprechenden Nadel geehrt.
Die Verleihung einer entsprechenden Nadel ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.
Voraussetzungen:
1. Silberne Korpsnadel
a. 25-jährige Mitgliedschaft oder
b. begründbare Verdienste für das Korps
2. Goldene Korpsnadel
a. 40-jährige Mitgliedschaft oder
b. amtierender Schützenkönig oder c. amtierender Reitersieger oder
d. Höchstcharge eines befreundeten Korps oder
e. begründbare, herausragende Verdienste für das Korps
3. Ehrenzeichen
a. amtierender Sieger bzw. Könige eines Korps oder b. begründbare Verdienste für das Korps
Über die Vergabe, mit Ausnahme der 25- und 40-jährigen Mitgliedschaft, entscheidet der
Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Grundsatz für die Vergabe der Hönes-Medaillen:
Die Hönes-Medaille ist zur Auszeichnung langjähriger Hönesse und Oberleutnante vorgesehen.
Die Verleihung der Medaille ist an eine Mitgliedschaft gebunden.
2 Ehrenordung des Neusser Jägerkorps vom 1. Februar 2017
Voraussetzungen:
4. Silberne Hönes-Medaille
a. 20 Jahre im Amt des Hönes
5. Goldene Hönes-Medaille
a. 25 Jahre im Amt des Oberleutnants
Darüber hinaus kann der Vorstand in begründeten Fällen andere Vergabekriterien festlegen.
6. Ehrenmitgliedschaft
Grundsatz für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft:
Personen, die sich in erheblicher Weise um das Schützenwesen, insbesondere um das Neusser Jägerkorps von 1823, verdient gemacht haben, können als höchste Auszeichnung mit der Würde eines „Ehrenmitgliedes“ bedacht werden. Sollten die Verdienste in einem Amt erbracht worden sein, besteht die Möglichkeit, die Ehrenmitgliedschaft mit einem entsprechenden Ehrentitel (z.B. Ehrenmajor) zu verleihen.
Bei der Ehrenmitgliedschaft handelt es sich um eine Ehrung ohne Sonderrechtscharakter, d.h. hieraus können keine Sonderrechte oder etwa eine Organstellung abgeleitet werden.
Die Vergabe der Ehrenmitgliedschaft ist nicht unbedingt an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
6.1 Voraussetzungen für eine Ehrenmitgliedschaft
a. langjährige Förderung und Unterstützung des Korps und dessen Ziele, oder b. langjährige Verdienste in einem Amt des Korps (mind. 12 Jahre), oder
c. langjährig erbrachte, herausragende Leistungen in einem Amt des Korps, die über die normalen Amtspflichten hinausgehen (mind. 8 Jahre)
Das Mindestalter der zu Ehrenden sollte 50 Jahre nicht unterschreiten.
6.2 Vorschlagsrecht
a. Ein Antrag auf Ernennung zum Ehrenmitglied kann durch jedes aktive Mitglied eingebracht werden.
b. Der begründete Antrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. c. Ein Mitglied kann sich nicht selber vorschlagen.
6.3 Entscheidung
a. Der Vorstand entscheidet den Antrag mit einfacher Mehrheit.
b. Bei Ablehnung des Vorschlags sind dem Antragsteller schriftlich die Gründe zu benennen.
c. Bei einer positiven Entscheidung schlägt der Vorstand der Mitgliederversammlung eine entsprechende Ehrung vor
d. Für die Annahme des Vorschlages ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig
e. Bei der Abstimmung haben passive Mitglieder und Ehrenmitglieder kein Stimmrecht.
6.4 Auszeichnung
Als äußeres Zeichen der Ehrenmitgliedschaft wird eine Ehrenurkunde verliehen.
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6.5 Widerruf
Der Vorstand kann die Ernennung zum Ehrenmitglied widerrufen, wenn der Betroffene sich seiner Ehrung als unwürdig erwiesen hat.
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